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            <title>Stadtparteitag Kreisverband Leipzig: Kommentare</title>
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                <title>Stadtparteitag Kreisverband Leipzig: Kommentare</title>
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                        <title>Kommentar zu: Ä2 zu A2: Antrag für einen stärkeren Ausbau des Fahrradverkehrs und Schutz der Fahrradfahrenden in Leipzig</title>
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                        <author>Wieland Götzler</author>
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                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:41:49 +0200</pubDate>
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                        <title>Kommentar zu: Ä2 zu A2: Antrag für einen stärkeren Ausbau des Fahrradverkehrs und Schutz der Fahrradfahrenden in Leipzig</title>
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                        <author>Volker Holzendorf</author>
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                        <description><![CDATA[ZUstimmung!]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Sep 2019 21:43:46 +0200</pubDate>
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                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu A2NEU: Antrag für einen stärkeren Ausbau des Fahrradverkehrs und Schutz der Fahrradfahrenden in Leipzig</title>
                        <link>https://spt_KV_Leipzig.antragsgruen.de/spt_KV_Leipzig/Antrag_fuer_einen_staerkeren_Ausbau_des_Fahrradverkehrs_und_Schutz_der_F-53756/19814?commentId=1445#comm1445</link>
                        <author>Volker Holzendorf</author>
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                        <description><![CDATA[Lieber Bernd, 
deine Auslegung der STVO und § 2 Abs. 4 ist sehr konservativ und Autozentriert.
Es ist eher so, dass ein Autofahender in der Regel nicht behindert wird, wenn man als Radfaher*innen nebeneinander fährt. 
Warum?
Radfahrende müssen mit einem Abstand von 1,5m überholt werden (außerorts sogar mit 2m). Das bedeutet dass Radfahrende nur überholt werden können, wenn die Gegenfahrbahn frei ist. Dann kann aber die Gegenfahrbahn auch vollständig zum Überholen benutzt werden und ist bleibt genug Platz auf der eigenen Spur, dass problemlos nebeneinander gefahren werden kann.
MaW. Nebeneinander fahren behindert den Verkehr per se nicht!
Diese Überholabstände gelten übrigens auch für auf Schutz- und Radstreifen fahrende Radfahrer*innen.
1,50m breite Schutzstreifen sind dabei aber kreuzgefährlich, da sie dem Autofahrer suggerieren der Radfahrer habe seine Spur und könne gefahrlos (zu knapp) überholt werden. Ist dann noch wie in der Industriestraße oder der William Zipperer Straße seitliches Parken erlaubt, ist die Schutzstreifen ohne hin zu schmal, da der Radfahrende 1.50m Abstand von parkenden Autos halten soll (gemeseen wird von der Lenkeraußenkante!), er also auf der gestrichelten Linie zu fahen hat, besser links (!!) daneben.
Der 1,85m breite Radfahrstreifen ist nach dieser Logik ebenso zu schmal, wenn Längsparken in der Straße erlaubt ist.
Erst bei 3m Breite macht ein Radstreifen den Sinn, denn Autofahrende sich von ihm erhoffen. Davor ist er planerischer Murks!]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Sep 2019 21:42:52 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>